Sie sind hier: AGB / 
6.1.2009 : 20:34

Wichtiges

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pegasus Hometheater GmbH

Stand: Dezember 2007

1. Definitionen

  • Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Verbraucher: Eine natürliche Person, die Produkte zu einem Zweck erwirbt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
  • PEGASUS exclusive (PE): Ein Service im Rahmen dessen kundenspezifische Software und Hardware mit Produkten kombiniert werden. Dies kann das Aufspielen eines Images, besonderer Anwendungen, Softwareintegration, Hardwareintegration und/oder Asset Management Service beinhalten.
  • Kunde: Verbraucher und solche, die nicht als Verbraucher anzusehen sind (z.B. Unternehmer), die Produkte von PEGASUS erwerben.
  • PEGASUS: PEGASUS Hometheater GmbH, Poststraße 5, 35745 Herborn
  • Integrationsmaterialien: Vom Kunden im Rahmen von PE zur Verfügung gestellte oder näher spezifizierte Drittprodukte.
  • Immaterialgüterrechte: Patente, Marken- und Urheberrechte sowie vergleichbare Rechtspositionen.
  • Auftragsbestätigung: Schriftliche Bestätigung der Bestellung des Kunden durch PEGASUS.
  • Preis: Das von dem Kunden an PEGASUS zu leistende Entgelt für Produkte oder Services.
  • Produkte: In Dokumenten von PEGASUS (schriftlich und/oder auf der Internetseite) aufgeführte Waren einschließlich Drittprodukten und Software. Nicht dazu zählen Komponenten, die auf Wunsch des Kunden im Rahmen vom PEGASUS exclusive Service  installiert oder beigefügt wurden.
  • Service: Umfasst Reparatur- und Austauschdienstleistungen, die PEGASUS entsprechend der vereinbarten Serviceleistung, gegebenenfalls auch durch Servicepartner, durchführt.
  • Serviceleistungen: In Dokumenten von PEGASUS (schriftlich und/oder auf der Internetseite) aufgeführte Dienstleistungen, wie in den PEGASUS Servicebeschreibungen bestimmt.
  • Servicepartner: Von PEGASUS beauftragte/s Serviceunternehmen.
  • Software: Betriebssystem-, Anwendungs- oder sonstige Software, die von PEGASUS oder einer anderen PEGASUS-Gesellschaft hergestellt, in deren Eigentum steht und/oder lizensiert wird.
  • Drittprodukte: Produkte, die nicht von PEGASUS hergestellt und/oder nicht mit der Marke „PEGASUS“ versehen sind aber von PEGASUS verkauft werden.
  • Drittsoftware: Betriebssystem-, Anwendungs- oder sonstige Software eines Drittherstellers.

2. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf- und/oder Servicevertrag) zwischen PEGASUS und dem Kunden sowie auf alle im Zusammen-hang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Diese Bedingungen sind ferner nicht anwendbar, wenn die Produkte nicht direkt von PEGASUS bezogen werden.

3. Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen
Angebote von PEGASUS erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keine Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 10 Tagen gültig. Garantien sind nur verbindlich für PEGASUS, wenn und soweit sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von PEGASUS aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind.

Nach Prüfung der Bestellung des Kunden sendet PEGASUS dem Kunden zur Annahme der Bestellung eine Auftragsbestätigung zu. Der Kunde wird diese aufmerksam prüfen und PEGASUS unverzüglich etwaige Abweichungen zu der Bestellung schriftlich mitteilen, da ansonsten mit der Produktion der Bestellung begonnen und der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertrags-bestimmend angesehen wird. Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung der Produkte und Services behält sich PEGASUS vor, Produkte und Services jederzeit zu ändern, sofern eine mindestens gleichwertige Funktionalität und Leistung sichergestellt ist. Wesentliche Änderungen werden nicht ohne Zustimmung des Kunden durchgeführt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus Auftragsbestätigung und/oder Rechnung von PEGASUS. PEGASUS behält sich bei Verträgen mit Unternehmern vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen. Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. PEGASUS behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, gesetzliche Verzugszinsen sowie Ersatz verzugsbedingter Schäden zu verlangen.
Skonto ist nicht vorgesehen.
Verbraucher bezahlen den Kaufpreis (Mehrwertsteuer ist enthalten) und die ausgewiesenen Transportkosten, wie in der Auftragsbestätigung angegeben. In Zahlungsverzug kommen Verbraucher ohne Mahnung durch PEGASUS nur, wenn Sie einen Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsstellung (erkennbar am Rechnungsdatum) nicht bezahlt haben und wenn PEGASUS auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung
besonders hingewiesen hat.

5. Lieferung / Eigentumsvorbehalt
Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Soweit möglich, sind fehlende, falsche oder beschädigte Produkte und/oder Verpackungen auf dem Frachtbrief vor Unterzeichnung zu vermerken. PEGASUS ist zu Teillieferungen berechtigt (z.B. im Rahmen der Lieferung von Drittprodukten, die zu einem anderen Zeitpunkt hergestellt werden, als die von PEGASUS hergestellten Produkte). Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerungskosten, zu tragen. PEGASUS kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Lieferverzug. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von PEGASUS innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder auf der Lieferung bestehen möchte. Zurücktreten kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit die Verzögerung der Lieferung von PEGASUS zu vertreten ist.

Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen die Abnehmer des Kunden zur Sicherung der Zahlungsforderungen von PEGASUS in Höhe des geschuldeten Betrages an PEGASUS ab. PEGASUS nimmt diese Abtretung an. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. PEGASUS ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Kunden zuvor eine Frist für die Leistungserbringung setzen zu müssen. Auch ohne zurückzutreten, ist PEGASUS berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen.

Soweit PEGASUS aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmt, sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle vom Kunden getragen.

6. Untersuchung
Unternehmer und andere Vertragsparteien, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, müssen die gelieferten Produkte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.

7. Ansprüche bei Sachmängeln
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
Ist der Käufer nicht Verbraucher, finden nachfolgende Modifikationen Anwendung.

7.1 Die Beschaffenheit der Produkte ist in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Eigenschaften der Produkte, die nach den öffentlichen Äußerungen von PEGASUS oder seinen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwartet werden können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Sofern die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst mit einem Mangel im Sinne der §§ 434 ff. BGB behaftet sind, ist PEGASUS abweichend von § 439 BGB nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu ist PEGASUS zur Untersuchung der Produkte nach eigener Wahl in den Räumlichkeiten des Käufers oder von PEGASUS berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt PEGASUS mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Im Rahmen der Produktion sowie zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung verwendet PEGASUS Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.

7.2 Die Mangelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, sofern PEGASUS den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die gesetzliche Verjährung der Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleibt hiervon unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben.

Zu Sachmängeln gehören insbesondere nicht 

  • Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Käufer oder einen von ihm beauftragten Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch den Kunden oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind;
  • die Geeignetheit der Produkte für eine andere als die gewöhnliche Verwendung;
  • Funktion innerhalb geltender Industriestandards;
  • Integrationsprodukte (siehe Ziffer 9);
  • Leistungen, die den Vorgaben des Käufers entsprechend erbracht wurden.

Soweit Drittprodukte während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wendet sich der Käufer vorrangig an deren Hersteller, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich PEGASUS Gewährleistung entsprechend.

8. Service
Serviceleistungen werden durch PEGASUS oder von PEGASUS beauftragte Servicepartner erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort, fehlende Verfügbarkeit von Komponenten) variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile/Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produkts nicht unbedingt erforderlich sind, (z.B. Scharniere, kosmetische Teile, Rahmen- und Gehäuseteile). Es gelten die Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“. Serviceleistungen können auch telefonisch oder über Internet erbracht werden. Soweit vereinbart, können sie neben Instandsetzungsleistungen Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen. Im Falle des Austauschs von Komponenten/Geräten erwirbt PEGASUS mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten.

Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgenden Leistungen nicht von Serviceleistungen umfasst: Fälle, in denen gemäß den vorstehenden Vorschriften von Ziffer 7 Ansprüche aus Sachmängeln ausgeschlossen sind; Konfigurationsarbeiten; Arbeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten; Standortwechsel von Produkten; vorbeugende Wartung (Instandhaltung); Ersatz von Verbrauchsmaterialien; Ersatz von Disketten; Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind; Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden; Software- und /oder Datenübernahme; Beseitigung von beim Kunden auftretenden Computerviren. Für Drittprodukte gelten ausschließlich die Bestimmungen der Hersteller.

9. PEGASUS exclusive Service (PE)
Falls mit dem Kunden vereinbart, führt PEGASUS in seiner Produktionsstätte Dienstleistungen zur Integration bestimmter Waren in Produkte (PEGASUS exclusive Service) durch. Erforderliche Integrationsprodukte wird der Kunde PEGASUS rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Verfügung stellen oder PEGASUS beauftragen, diese zu erwerben. PEGASUS wird die Integrationsprodukte darauf prüfen, ob sie in die Produkte integriert werden können und im bejahenden Fall eine PE-Konfiguration herstellen. Soweit PE-Konfigurationen technisch nicht herstellbar sind, wird PEGASUS von seiner weiteren Leistungsverpflichtung frei.

10. Software
Für von PEGASUS mitgelieferte, nicht von PEGASUS selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Erforderliche Lizenzen fügt PEGASUS den Produkten bei; die Lizenzbedingungen sind vom Kunden zu akzeptieren. Software der Microsoft Corporation wird als OEM-Version geliefert.

11. Haftung
PEGASUS haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet PEGASUS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf Euro 500.000,-- pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind).
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter von PEGASUS und von PEGASUS Beauftragte; sie gelten insbesondere für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche.

12. Immaterialgüterrechte, Freistellung
PEGASUS wird den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines Immaterialgüter-rechts Dritter freistellen, sofern der Kunde PEGASUS von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt und PEGASUS alle erforderlichen rechtlichen Abwehrmaßnahmen (dies beinhaltet z.B. die Prozessführung inklusive des Abschlusses von Vergleichen) ermöglicht.

Der Kunde wird PEGASUS hierbei soweit möglich unterstützen. Immaterialgüterrechte verletzende Produkte wird PEGASUS entweder abändern oder durch nicht verletzende Produkte austauschen oder dem Kunden den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgeltes erstatten. Eventuelle Schadensersatzansprüche fallen unter die Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“. Diese Freistellung umfasst keine Ansprüche, die ganz oder teilweise darauf beruhen, dass der Kunde nicht autorisierte Änderungen an den Produkten vorgenommen hat oder die Produkte mit anderen Produkten oder Leistungen kombiniert oder nutzt.

13. Export
Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Export-kontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen.
Gemäß den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer, in definierte Länder oder zu definierten Nutzungen geliefert oder lizenziert werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.

14. Datenschutz
Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. PEGASUS wird bei der Nutzung personenbezogener Daten die relevanten Datenschutzbestimmungen (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes) beachten. Gegebenenfalls leitet PEGASUS personenbezogene Daten an Servicepartner unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen weiter.

15. Geheimhaltung
Beide Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

16. Rücktritt
PEGASUS ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde trotz einer von PEGASUS eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt oder der Kunde Exportbestimmungen verletzt. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Art durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei oder Beantragung der Eröffnung.

17. Ihre Obliegenheiten als Kunde
Die folgenden Punkte liegen im Verantwortungsbereich des Kunden: Wahl der Produkte und deren Geeignetheit für einen bestimmten Zweck; Kommunikationskosten mit PEGASUS; PE- Spezifikationen und Anweisungen (siehe Ziffer 9); PE-Integrationsprodukte, deren Eigenschaften, Lizenzen; im Auftrag des Kunden beschaffene, aber nicht zur PE-Konfiguration verwendete Integrationsprodukte.
Darüber hinaus erklärt sich der Kunde bereit, PEGASUS alle zu PEGASUS Leistungserbringung erforderlichen Informationen mitzuteilen, PEGASUS soweit erforderlich Zugang zu den Produkten zu gewähren sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Mangelbeseitigungs-, Ersatzlieferungs- oder Serviceleistungen wird der Kunde alle nicht von PEGASUS eingebauten Komponenten, Produkte etc. entfernen sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, liegt die Datensicherung nicht im Verantwortungsbereich von PEGASUS.

18. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbraucher können die auf Abschluss des Fernabsatzvertrags gerichtete Willenserklärung binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an die PEGASUS Hometheater GmbH, Poststraße 5, 35745 Herborn.
Eine ausführliche Belehrung im Sinne des § 312 c BGB erhalten Verbraucher separat in Textform.

19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung Herborn.

20. Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. PEGASUS ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PEGASUS berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.
Weitere Informationen über PEGASUS und Hinweise auf unsere Leistungen sind unter www.pegasus-hometheater.com verfügbar.

Nach oben